Eilantrag gegen Vorratsspeicherung teilweise erfolgreich

Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde heute morgen schon gearbeitet:

„Vor einer halben Stunde ist die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bekannt geworden, dass die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten eingeschränkt werden muss, bis die Verfassungsklage von mehr als 34.000 BürgerInnen entscheiden ist. Die Verfassungsrichter entschieden, das nur in Fällen schwerer Straftaten die Daten vorerst genutzt werden dürfen. Für die Aufklärung von einfachen oder per Telekommunikation begangenen Straftaten dürfen die Daten nicht genutzt werden.“

Ausführlicher bei netzpolitik.org und AK Vorrat.

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