BGH verhindert den „Bundestrojaner“
Der Bundesgerichtshof in Karlsuhe hat gestern die vom Innenminister geplanten „Online-Durchsuchungen“ – also das Ausspähen von Computerdaten im Zuge eines Ermittlungsverfahren – für unzulässig erklärt. Und das ist gut so.
Nun habe ich aber die Berichterstattung über den „Bundestrojaner“ nicht vollständig verfolgt und frage mich nun, wie sollte dieser Trojaner auf den Rechner des Verdächtigen kommen? Bedient man sich vielleicht dieses Features von Microsoft Vista? Oder hofft man im Innenministerium, dass der Delinquent einen E-Mail-Anhang öffnet („Bitte füllen Sie das beiliegende Formular aus, damit das Verfahren gegen Sie eingestellt werden kann.“)?
Nun will der Innenminister nach dem BGH-Urteil kurzerhand die Strafprozeßordnung ändern, damit sein „Bundestrojaner“ doch noch tätig werden kann. So einfach ist das in einem Rechtsstaat.
Ich bin der Meinung, das geht alles noch nicht weit genug, das Internet wurde zwar als Quelle des Bösen ausgemacht, aber was, wenn die kriminelle Energie wieder „offline“ freigesetzt wird, im „Real-Life“? Kinderfotos und Bombenbauanleitungen wechseln in Parks oder dunklen Gassen den Besitzer, Verschwörungen werden an Stammtischen oder in Teehäusern geschmiedet. Es müßte daher mehr „informelle Mitarbeiter“ geben, die auch diese Lebensräume überwachen und an das BMI berichten. Ach nein, das gab es ja schon mal, das war ja böse. Oder doch nicht?
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