Bringen immer neue Scanner tatsächlich mehr Sicherheit? Oder geben wir die Freiheit auf, die wir eigentlich schützen wollen? Als Gäste im Quarks & Co-Studio: der Psychologe Thomas Kliche. Er erklärt warum die Angst unser Verhalten bestimmt. Und der Soziologe Andrej Holm. Er wurde als Terrorist verhaftet, bis der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufhob.
Die Ankündigung klingt recht vielversprechend und Andrej Holm kann eigene Erlebnisse mit dem Überwachungsstaat beisteuern.
War der 02.03.2010 nun ein großer Tag für die Bürgerrechte oder nicht? Nach dem ersten Jubel über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über “meine” Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS), konnte man auch leisere, kritischere Töne, wie von Thomas Stadler hören, denn das BVerfG hat “nur” die vorliegende Form der Gesetzgebung für nichtig erklärt, jedoch nicht, dass von deutschem Boden nie wieder eine Vorratsdatenspeicherung ausgehen dürfe.
“Der Jubel der Beschwerdeführer ist berechtigt, muss aber doch im Hinblick auf die mittel- und langfristigen Folgen im Hals stecken bleiben. Die Beschwerdeführer haben gewonnen, aber nicht gesiegt: Zum ersten Mal wird vom Karlsruher Gericht die Speicherung von Daten auf Vorrat zu noch unbestimmten Zwecken für zulässig erklärt, ohne dass es einen konkreten Anlass oder gar einen Verdacht geben muss. (…) Die Richter riskieren den Konflikt mit der EU und dem Europäischen Gerichtshof nicht. Sie warnen und drohen: Bis hierher und nicht weiter. Das reicht nicht mehr.”
Insofern muß es nicht “Tschüß, Vorratsdatenspeicherung” heißen, sondern “Auf Wiedersehen…”. Wir werden dich auch gebührend in Empfang nehmen.
Wenn es so offensichtliche Zusammenhänge gibt wie den zwischen gehäuft auftretenden Leukämiefällen bei Kinder und in deren Nähe betriebenen Kernkraftwerken, dann ist es schwer, Studien zu glauben, die dieses widerlegen oder herunterspielen.
Der NDR ist nun vermutlich einem Experten auf die Schliche gekommen, der dem Krümmel-Betreiber Vattenfall ein Gefälligkeitsgutachten erstellt hat. Dr. Peter Kaatsch, der Leiter des deutschen Kinderkrebsregisters, wurde für die Dokumentation “45 Min – Die Atom-Lüge” gefragt, wo denn die gehäuften Leukämieerkrankungen zu finden sind, die nichts mit Atomkraft zu tun haben? Er erwähnte eine Häufung von Kinderleukämie in Sittensen, die nicht in einen Zusammenhang mit einem Kernkraftwerk gebracht werden kann. Die Reporterin konfrontierte ihn daraufhin mit ihren Recherchen, dass die Fälle in Sittensen durch eine Röntgenpraxis, also auch durch Strahlung, hervorgerufen worden seien. Dr. Kaatsch konnt auf weitere Nachfrage keine konkreten Orte nennen, an denen erhöhte Leukämiefälle ohne Atomkraftwerke aufgetreten sind und verließ schließlich sichtlich nervös den Raum in dem das Interview stattfand. Fazit der Reporterin: “Nur im Umfeld von Atomkraftwerken sind Leukämieraten bei Kleinkindern erhöht, nirgendwo sonst.” (dort zu sehen von Minute 9:21 bis 10:54).
Außerdem stellte Dr. Kaatsch in seiner Studie fest, dass es in dem ausgewerteten Zeitraum 1980 bis 2003 im Umkreis von 5 km um Atomkraftwerke 29 Kinderleukämiefälle gab. Erweitert man den Radius auf 50 km, so kommt man auf 275 Fälle. Er verschweigt also zum Wohle der Atomindustrie fast 250 erkrankte und wohlmöglich schon verstorbene Kinder.
Auch der Rest der Reportage ist sehenswert, ich habe mir aber diese Episode herausgepickt, weil ich das Verhalten des ertappten Herrn Dr. Kaatsch einfach unglaublich finde.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein hat sich übrigens bereits im letzten Jahr für die Abschaltung des KKW Krümmel sowie den generellen Lizenzentzug des Betreibers Vattenfall für den Betrieb von Kernkraftwerken ausgesprochen.
“Eine kleine Steuer auf den Handel mit Finanzvermögen würde jährlich Milliarden Euro einbringen und könnte somit helfen, Armut und Hunger in der Welt zu bekämpfen, endlich etwas gegen den Klimawandel zu tun und hierzulande soziale Gerechtigkeit zu schaffen.”
Mit dem Sozialpolitiker Seehofer fiel der CSU-Aschermittwoch so arbeitnehmerfreundlich wie noch nie aus. Vor allem bekamen die Boni-Banker ihr Fett weg. „Wer zocken will, soll ins Spielcasino gehen“, forderte er und stellte der Finanzbranche gleich zwei Strafmaßnahmen in Aussicht: zum einen eine Finanz-Transaktionssteuer auf europäischer Ebene und einen „nationalen Beitrag der Finanzbranche“ zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 (siehe Pressemitteilung Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009) am
Dienstag, 2. März 2010, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Bundespräsident Horst Köhler hat heute das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.
Nun sind wir mal gespannt, wie es weiter geht, denn eigentlich wollte die Bundesregierung von diesem Gesetz keinen Gebrauch machen, sondern Kinderpornographie im Internet löschen lassen, aber wo es jetzt schon mal da ist…