It’s a dirty job but someone has to do it
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Zigarettenautomatenauffüller keine Drogenhändler sind.
Allerdings soll in den
beiden Fällen das Landessozialgericht noch prüfen, ob die vorgeschlagene
Tätigkeit als Zigarettenautomatenauffüller den ehemaligen Bergleuten auch
sozial zumutbar ist.
Wie sieht es denn mit Gewissensgründen aus? Müßte ein Vegetarier in einem Schlachthof arbeiten, wenn es dort – ich kenne mich nicht so aus – leichte Tätigkeiten gibt? Naja, das kann das BSG ja dann entscheiden, wenn es soweit ist.