Neuwahlen in Schleswig-Holstein
Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht in Schleswig hat heute entschieden, dass das Wahlgesetz in Schleswig-Holstein teilweise verfassungswidrig ist. Bis zum 31.05.2011 muß eine entsprechende Überanbeitung erfolgt sein, bis zum 30.09.2012 müssen Neuwahlen stattgefunden haben. Bis dahin darf Schwarz/Gelb mit der Eine-Stimme-Mehrheit weiterregieren. (Quelle: NDR)