Neuwahlen in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht in Schleswig hat heute entschieden, dass das Wahlgesetz in Schleswig-Holstein teilweise verfassungswidrig ist. Bis zum 31.05.2011 muß eine entsprechende Überanbeitung erfolgt sein, bis zum 30.09.2012 müssen Neuwahlen stattgefunden haben. Bis dahin darf Schwarz/Gelb mit der Eine-Stimme-Mehrheit weiterregieren. (Quelle: NDR)

  • Inken

    Dann kann ich den Piraten schon viel früher meine Stimme geben? Seeehr schön :o))

  • Micha

    Und ich kann schon viel früher wieder Unterschriften sammeln gehen. ;-)

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