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Neuwahlen in Schleswig-Holstein

Geschrieben von Micha am Montag, 30 August 2010

Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht in Schleswig hat heute entschieden, dass das Wahlgesetz in Schleswig-Holstein teilweise verfassungswidrig ist. Bis zum 31.05.2011 muß eine entsprechende Überanbeitung erfolgt sein, bis zum 30.09.2012 müssen Neuwahlen stattgefunden haben. Bis dahin darf Schwarz/Gelb mit der Eine-Stimme-Mehrheit weiterregieren. (Quelle: NDR)

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Kommentare (2)

Kategorie: Hit the North,Piratenpartei,Twenty Four Hours

2 Kommentare

Kommentar von Inken

Erstellt am Montag, 30. August 2010 um 15:57 Uhr

Dann kann ich den Piraten schon viel früher meine Stimme geben? Seeehr schön :o ))

Kommentar von Micha

Erstellt am Montag, 6. September 2010 um 22:36 Uhr

Und ich kann schon viel früher wieder Unterschriften sammeln gehen. ;-)

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