Ein weiterer Sieg für den Datenschutz: Die automatische Erfassung von Autokennzeichen ist in der in Hessen und Schleswig-Holstein durchgeführten Form verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht gestern. Schleswig-Holsteins Innenminister Lothar Hay (SPD) hat daraufhin das Kennzeichen-Scanning umgehend gestoppt und in einer Pressemitteilung auch darauf hingewiesen, dass bei 131.000 erfassten Kennzeichen nicht ein Autodiebstahl aufgeklärt werden konnte. Lediglich 26 Verstöße gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz wurde festgestellt.
Wow! Eine Einschränkung der Freiheit geht also nicht zwangsläufig mit einer Erhöhung der Sicherheit Hand in Hand.
Schön, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen den Überwachungsstaat einmal mehr erfolgreich war, hoffen wir also das Beste für „meine“ Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Siehe auch: Politiker unsere Herzchirurgen bei rowi und Reaktionen auf das Urteil zur Kennzeichen-Erfassung bei netzpolitik.org.