NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung nichtig
Niederlage für den Überwachungsstaat:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zur Begründung.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stelle erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.
Danach gelten für Online-Durchsuchungen hohe Hürden: Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“, heißt es in der Entscheidung. Die Maßnahme müsse von einem Richter angeordnet werden.
Quelle: Welt Online
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