Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

Der FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) will mit einer Verfassungsbeschwerde den „Elektronischen Entgeltnachweis“ aka ELENA kippen und bittet um zahlreiche Beteiligung:

Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen!

Weitere Informationen zu ELENA finden Sie auf dieser Seite. Sie können auch den ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung herunterladen oder über den Shop des FoeBuD e.V. bestellen. Geben Sie den Flyer an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter, denn auch deren Daten werden wahrscheinlich in der zentralen ELENA-Datenbank gespeichert.

Macht mit! Bis zum 25.03.2010 kann man die Vollmacht abschicken, um sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.

Auf Wiedersehen, Vorratsdatenspeicherung

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War der 02.03.2010 nun ein großer Tag für die Bürgerrechte oder nicht? Nach dem ersten Jubel über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über „meineVerfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS), konnte man auch leisere, kritischere Töne, wie von Thomas Stadler hören, denn das BVerfG hat „nur“ die vorliegende Form der Gesetzgebung für nichtig erklärt, jedoch nicht, dass von deutschem Boden nie wieder eine Vorratsdatenspeicherung ausgehen dürfe.

Der Bundesinnenminister möchte nun auch ganz schnell ein neues Gesetz ausarbeiten, denn die Polizei warnt schon vor Sicherheitslücken, doch die Justizministerin – selbst Beschwerdeführerin gegen die VDS – sieht keinen Grund zur Eile. Die Internetwirtschaft hält die Vorgaben gar für nicht umsetzbar. Jede Lobbygruppe hat eben ihre eigene Sichtweise.

Am Treffendsten hat es wohl die Süddeutsche zusammengefaßt (Zitat via Burks‘ Blog):

„Der Jubel der Beschwerdeführer ist berechtigt, muss aber doch im Hinblick auf die mittel- und langfristigen Folgen im Hals stecken bleiben. Die Beschwerdeführer haben gewonnen, aber nicht gesiegt: Zum ersten Mal wird vom Karlsruher Gericht die Speicherung von Daten auf Vorrat zu noch unbestimmten Zwecken für zulässig erklärt, ohne dass es einen konkreten Anlass oder gar einen Verdacht geben muss. (…) Die Richter riskieren den Konflikt mit der EU und dem Europäischen Gerichtshof nicht. Sie warnen und drohen: Bis hierher und nicht weiter. Das reicht nicht mehr.“

Insofern muß es nicht „Tschüß, Vorratsdatenspeicherung“ heißen, sondern „Auf Wiedersehen…“. Wir werden dich auch gebührend in Empfang nehmen. 😉

Urteilsverkündung in Sachen Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht meldet in seiner heutigen Pressemitteilung:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 (siehe Pressemitteilung
Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009) am

Dienstag, 2. März 2010, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung - www.vorratsdatenspeicherung.de