Beschwerdeführer zu 23948

Ich bekam heute Nacht eine E-Mail als Beschwerdeführer der Sammelverfassungsbeschwerde (1 BVR 256/08) gegen die Vorratsdatenspeicherung. Absender ist Meinhard Starostik, der die Beschwerdeführer als Rechtsanwalt vertritt.

Das Wesentliche:

Wie geht es weiter?
Nachdem ich am 31.12.2007 die Verfassungsbeschwerde im Namen von acht exemplarisch ausgesuchten Erstbeschwerdeführern eingereicht habe, wurde in Karlsruhe zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für unsere Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da wir auch beantragt haben, den Vollzug des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und zwar voraussichtlich noch im Monat März. Ich werde Sie weiter über den Gang der Angelegenheit informieren. Die Schriftsätze können Sie auf meiner Webseite und der Webseite des AK einsehen.

Ganz schön aufregend.

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