Urteilsverkündung in Sachen Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht meldet in seiner heutigen Pressemitteilung:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 (siehe Pressemitteilung
Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009) am

Dienstag, 2. März 2010, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung - www.vorratsdatenspeicherung.de

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