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One of 34.443

29. Februar 2008

34.443 Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung - und meine ist dabei!

Aktuelle Informationen, auch zu der heute um 11 Uhr in Karlsruhe stattfindenden Aktion, bei der AK Vorrat.

NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung nichtig

27. Februar 2008

Niederlage für den Überwachungsstaat:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zur Begründung.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stelle erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.

Danach gelten für Online-Durchsuchungen hohe Hürden: Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“, heißt es in der Entscheidung. Die Maßnahme müsse von einem Richter angeordnet werden.

Quelle: Welt Online

Tagesstart mit Foyer des Arts

27. Februar 2008

“Schimmliges Brot finden wir nicht joot!”

DirektBrot

Ein unbeantworteter Anruf

25. Februar 2008

Heute um 17.59 Uhr rief mich jemand mit der Rufnummer 069661021651 auf meinem Handy an, ließ aber nur ganz kurz klingeln. Ich kenne die Nummer nicht und dachte an einen Verwähler. Aus Neugierde und Langeweile habe ich dann mal nach dieser Rufnummer gegoogelt und siehe da, ich sollte zu einem Rückruf verleitet werden, bei dem mir eine freundliche Computerstimme einen großen Gewinn versprochen hätte, wenn ich die 09001000425 für 1,99 € anrufen würde.

Also, Vorsicht bei unbeantworteten Anrufen von den Rufnummern:

069661021650
069661021651
069661021652
069661021653
069661021654
069661021655
069661021656
069661021657
069661021658
069661021659

Die wollen nur euer Bestes!

Stürmische Grüße aus Schleswig

23. Februar 2008

Stürmische Grüße aus Schleswig

Heute Mittag am Netzetrockenplatz der Holmer Fischer.

WLAN!

23. Februar 2008

Vergessen Sie alles, was Sie über WLAN unter Linux gehört haben. Ubuntu 7.10 “Gutsy Gibbon”, die Fritz!Box WLAN 3131 und der Fritz!WLAN USB Stick sind ein echtes Dreamteam. Ohne Treiberinstallation funktioniert alles auf Anhieb. So soll es sein!

Free Download von Northern Lite

19. Februar 2008

Die Erfurter Band Northern Lite verschenkt vom 19. bis 21.02.2008 den Song “Just like that” vom kommenden Album “Super Black”.

Dazu muß man auf der Internetseite seine e-Mail-Adresse hinterlassen und bekommt dann den Downloadlink geschickt.

Ebenfalls auf der Internetseite gibt es das Video zur neuen Single “Girl with a gun” zu sehen, in dem die reizende Lina van de Mars trommelt. Check it out…

Es gibt auch linke Hinterbänkler

15. Februar 2008


(Foto: svensonsan)

Zum Thema “Linken-Ageordnete will Stasi zurück” ist mir der Dwarslöper zuvor gekommen. Und Schäuble der Wegner, denn Stasi 2.0 ist doch schon längst Chefsache geworden.

Für Pofalla ist das natürlich eine gute Gelegenheit, auf die Nichtwählbarkeit der Linken hinzuweisen: “Noch vor der Hamburg-Wahl wird deutlich, wessen Geistes Kind die Linken sind”. Tja, wenn er sich jede Äußerung eines CDU-Hinterbänklers so zu Herzen nehmen würde, würde er schon längst Spielplätze harken.

klar kantig ehrlich direkt

14. Februar 2008

Apropos “lachen oder weinen”: Bei Ralf “die Fliege” Stegner weiß ich auch oft nicht, ob ich lachen oder weinen soll, aber hier erntet er meinen vollsten !

Wut ist ein schlechter Ratgeber

14. Februar 2008

Ich habe den RSS-Feed des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages abonniert. Gelegentlich finde ich einige von den dort eingebrachten Anträgen ganz sinnvoll und unterstützenswert, über viele muß ich aber einfach nur Lachen, weil sie von der Art sind, “der Petent fordert die vollständige Steuerbefreiung von linkshändigen Handballern, die Bass spielen, ab Vollendung des 40. Lebensjahres”. Juhu!

Aber bei dieser Petition der rechtsgerichteten Wählergemeinschaft “Bürger in Wut” (ich verlinke das nicht, Google sei dein Freund) weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll:

Anders als bei volksverhetzenden Äußerungen gegen Zuwanderer oder
bestimmte Gruppen der Gesellschaft wie z.B. Menschen jüdischen Glaubens
oder Homosexuelle können Polizei und Justiz selbst bei üblen
Hasstiraden, die sich gegen Deutsche richten, nicht einschreiten. Denn
nach herrschender Rechtsmeinung sind die Deutschen nicht als Teil der
Bevölkerung i.S.v. § 130 StGB zu begreifen.

Reinstes Stammtischgelaber!