Geschrieben von Micha am Mittwoch, 27 Februar 2008
Niederlage für den Überwachungsstaat:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zur Begründung.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stelle erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.
Danach gelten für Online-Durchsuchungen hohe Hürden: Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“, heißt es in der Entscheidung. Die Maßnahme müsse von einem Richter angeordnet werden.
Heute um 17.59 Uhr rief mich jemand mit der Rufnummer 069661021651 auf meinem Handy an, ließ aber nur ganz kurz klingeln. Ich kenne die Nummer nicht und dachte an einen Verwähler. Aus Neugierde und Langeweile habe ich dann mal nach dieser Rufnummer gegoogelt und siehe da, ich sollte zu einem Rückruf verleitet werden, bei dem mir eine freundliche Computerstimme einen großen Gewinn versprochen hätte, wenn ich die 09001000425 für 1,99 € anrufen würde.
Also, Vorsicht bei unbeantworteten Anrufen von den Rufnummern:
Vergessen Sie alles, was Sie über WLAN unter Linux gehört haben. Ubuntu 7.10 “Gutsy Gibbon”, die Fritz!Box WLAN 3131 und der Fritz!WLAN USB Stick sind ein echtes Dreamteam. Ohne Treiberinstallation funktioniert alles auf Anhieb. So soll es sein!
Geschrieben von Micha am Dienstag, 19 Februar 2008
Die Erfurter Band Northern Lite verschenkt vom 19. bis 21.02.2008 den Song “Just like that” vom kommenden Album “Super Black”.
Dazu muß man auf der Internetseite seine e-Mail-Adresse hinterlassen und bekommt dann den Downloadlink geschickt.
Ebenfalls auf der Internetseite gibt es das Video zur neuen Single “Girl with a gun” zu sehen, in dem die reizende Lina van de Mars trommelt. Check it out…
Für Pofalla ist das natürlich eine gute Gelegenheit, auf die Nichtwählbarkeit der Linken hinzuweisen: “Noch vor der Hamburg-Wahl wird deutlich, wessen Geistes Kind die Linken sind”. Tja, wenn er sich jede Äußerung eines CDU-Hinterbänklers so zu Herzen nehmen würde, würde er schon längst Spielplätze harken.
Geschrieben von Micha am Donnerstag, 14 Februar 2008
Apropos “lachen oder weinen”: Bei Ralf “die Fliege” Stegner weiß ich auch oft nicht, ob ich lachen oder weinen soll, aber hier erntet er meinen vollsten !
Geschrieben von Micha am Donnerstag, 14 Februar 2008
Ich habe den RSS-Feed des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages abonniert. Gelegentlich finde ich einige von den dort eingebrachten Anträgen ganz sinnvoll und unterstützenswert, über viele muß ich aber einfach nur Lachen, weil sie von der Art sind, “der Petent fordert die vollständige Steuerbefreiung von linkshändigen Handballern, die Bass spielen, ab Vollendung des 40. Lebensjahres”. Juhu!
Aber bei dieser Petition der rechtsgerichteten Wählergemeinschaft “Bürger in Wut” (ich verlinke das nicht, Google sei dein Freund) weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll:
Anders als bei volksverhetzenden Äußerungen gegen Zuwanderer oder
bestimmte Gruppen der Gesellschaft wie z.B. Menschen jüdischen Glaubens
oder Homosexuelle können Polizei und Justiz selbst bei üblen
Hasstiraden, die sich gegen Deutsche richten, nicht einschreiten. Denn
nach herrschender Rechtsmeinung sind die Deutschen nicht als Teil der
Bevölkerung i.S.v. § 130 StGB zu begreifen.