Monat: Februar 2008

NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung nichtig

Niederlage für den Überwachungsstaat:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil zur Begründung.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stelle erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.

Danach gelten für Online-Durchsuchungen hohe Hürden: Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“, heißt es in der Entscheidung. Die Maßnahme müsse von einem Richter angeordnet werden.

Quelle: Welt Online

Ein unbeantworteter Anruf

Heute um 17.59 Uhr rief mich jemand mit der Rufnummer 069661021651 auf meinem Handy an, ließ aber nur ganz kurz klingeln. Ich kenne die Nummer nicht und dachte an einen Verwähler. Aus Neugierde und Langeweile habe ich dann mal nach dieser Rufnummer gegoogelt und siehe da, ich sollte zu einem Rückruf verleitet werden, bei dem mir eine freundliche Computerstimme einen großen Gewinn versprochen hätte, wenn ich die 09001000425 für 1,99 € anrufen würde.

Also, Vorsicht bei unbeantworteten Anrufen von den Rufnummern:

069661021650
069661021651
069661021652
069661021653
069661021654
069661021655
069661021656
069661021657
069661021658
069661021659

Die wollen nur euer Bestes!