Wut ist ein schlechter Ratgeber
Ich habe den RSS-Feed des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages abonniert. Gelegentlich finde ich einige von den dort eingebrachten Anträgen ganz sinnvoll und unterstützenswert, über viele muß ich aber einfach nur Lachen, weil sie von der Art sind, „der Petent fordert die vollständige Steuerbefreiung von linkshändigen Handballern, die Bass spielen, ab Vollendung des 40. Lebensjahres“. Juhu!
Aber bei dieser Petition der rechtsgerichteten Wählergemeinschaft „Bürger in Wut“ (ich verlinke das nicht, Google sei dein Freund) weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll:
Anders als bei volksverhetzenden Äußerungen gegen Zuwanderer oder
bestimmte Gruppen der Gesellschaft wie z.B. Menschen jüdischen Glaubens
oder Homosexuelle können Polizei und Justiz selbst bei üblen
Hasstiraden, die sich gegen Deutsche richten, nicht einschreiten. Denn
nach herrschender Rechtsmeinung sind die Deutschen nicht als Teil der
Bevölkerung i.S.v. § 130 StGB zu begreifen.
Reinstes Stammtischgelaber!
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