Neues von der Vorratsdatenspeicherung

Bekanntlich gehöre ich zu den Beschwerdeführern der von der AK Vorrat initiierten Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht seine Anordnung vom 11.03.2008, dass die Herausgabe anlasslos gespeicherter Verkehrsdaten einstweilen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zulässig ist, bis zum 10.03.2009 verlängert. (Siehe auch netzpolitik.org)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Datenspeicherung geäußert, da diese „staatliche Hoheitsaufgabe“ für die Telekommunikationsunternehmen mit enormen Kosten verbunden sei.

Am 11.10.2008 findet übrigens die Großdemo „Freiheit statt Angst“ in Berlin statt, wie auch bei netzpolitik.org nachzulesen ist. Dort geht es dann nicht nur gegen die Vorratsdatenspeicherung, sondern gegen alle staatlichen und privatwirtschaftlichen Maßnahmen, durch die wir Bürger gegängelt werden. Wer die Möglichkeit hat, sollte teilnehmen.

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