Tag: 24. November 2008

Schleswigs Bürgermeister wehrt sich gegen Onlinekommentare auf shz.de

Thorsten Dahl hat meinen Beitrag über die neueste Kampagne gegen ihn auf seinen Internetseiten verlinkt, übrigens auch Mathias und „WüstenflohGerd Tams. Vielen Dank dafür.

Außerdem wehrt er sich gegen Online-Kommentare, die ihm unterstellen, die Online-Umfrage auf den Internetseiten des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages (sh:z) selbst manipuliert zu haben:

Ich habe am gestrigen Tag Strafantrag gegen den verantwortlichen SHZ-Redakteur erstattet, der zuließ, dass meiner Meinung nach Verleumdungen gegen mich auf den Internetseiten des SHZ veröffentlicht wurden. Unter anderem wurde behauptet, ich hätte Online-Manipulierer bezahlt bzw selbst manipuliert. Da entspricht nicht den Tatsachen. Auch weitere Punkte hätten von den Online-Redakteuren geprüft werden müssen. Dies erfolgte offenbar nicht. Da auf den Onlineseiten des SHZ auch Beiträge unter Pseudonym veröffentlicht wurden, ist somit der Seitenbetreiber – also der SHZ – für den kompletten Inhalt seiner Seiten verantwortlich. Der SHZ moderiert diese Seiten. Dem SHZ sind die Namen der entsprechenden Kommentatoren bekannt.

Tja, die nächste Lehrstunde für den sh:z in Sachen Internettechnologie. Der Verlag weiß jetzt also nicht nur, dass man bei Online-Umfragen ohne IP-Sperre mehrfach abstimmen kann, sondern auch etwas, das uns Bloggern („Blogger sind keine Journalisten“) schon lange klar ist, nämlich, dass man für Kommentare auf seinen Internetseiten verantwortlich gemacht werden kann.

Ich finde es erschreckend, dass diese Online-Umfrage so wichtig genommen wird, dass Menschen davon ausgehen, Thorsten Dahl hätte selbst oder durch Dritte das Umfrage-Ergebnis zu seinen Gunsten beeinflußt. Und wenn? Der sh:z hätte vielmehr einsehen sollen, dass so ein Voting nicht repräsentativ sein kann, aber durch die „Manipulationsvorwürfe“ gegen irgendwelche Internetnutzer haben die Online-Redakteure einen prima Nährboden für irgendwelche Internetnutzer bereitet, die den Bürgermeister dahinter vermuten. Er ist eben als internetaffin bekannt. Ob das im Sinne des sh:z ist?

Gerd Tams hat online übrigens etwas geschaffen, was im „Real-Life“ noch nicht möglich war: ein Zusammentreffen der Herren Lietz und Dahl. Gerd hat das Interview der Schleswiger Nachrichten mit Herrn Lietz vom 21.11.2008 um die Antworten des Bürgermeisters zu den Anschuldigungen erweitert, die dieser auf seinen Internetseiten gegeben hat. Das sollte sich jeder Schleswiger Bürger durchgelesen haben, bevor er seine Unterschrift für die Abwahl unseres Bürgermeisters hergibt.

Und nun bin ich gespannt, wie es weiter geht, heute gibt es noch keinen neuen Artikel in den Schleswiger Nachrichten, vermutlich arbeitet die Stadtredaktion am Wochenende nicht…

McDoof, wenn man sein Handy samt Nacktfotos verliert

Früher war die Hauptsorge bei Handyverlust, dass der unehrliche Finder damit teure 0900-Nummern anruft und man ein 3-4-stellige Rechnung als Lehrgeld zahlen darf.

Die Gefahr besteht immer noch, aber heute muß man außerdem darauf achten, dass die Nacktfotos, die man auf dem Handy gespeichert hat, nicht auch noch ins Internet gelangen:

Ein Mann will von McDonald’s in den USA drei Millionen Dollar, weil er in einem der Schnellrestaurants sein Handy liegen gelassen hat und die darauf gespeicherten Nacktfotos im Internet aufgetaucht sind. Deshalb wolle er Schmerzensgeld für seelisches Leid und Bloßstellung sowie die Kosten für einen Umzug ersetzt haben…

Ich frage mich, wie sieht die Beweislage aus? Der arme Mann müßte doch glaubhaft darlegen, dass nicht er selbst oder ein Dritter die Bilder hochgeladen hat. Vielleicht hat er, wie gefühlte 99,9% aller Handynutzer ein Gerät von Nokia (Werbeslogan: „Connecting people“) und der Finder, es kann ja auch ein Restaurantbesucher gewesen sein, hat die Speicherkarte mal eben in sein Handy kopiert oder es hatte jemand ein Netbook dabei. Mein böser Zwilling hatte spontan den Einfall, das zur Geschäftsidee zu machen, sollte der Mann mit seiner Klage Erfolg haben. 😉