It’s a dirty job but someone has to do it

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Zigarettenautomatenauffüller keine Drogenhändler sind.

Allerdings soll in den
beiden Fällen das Landessozialgericht noch prüfen, ob die vorgeschlagene
Tätigkeit als Zigarettenautomatenauffüller den ehemaligen Bergleuten auch
sozial zumutbar ist.

Wie sieht es denn mit Gewissensgründen aus? Müßte ein Vegetarier in einem Schlachthof arbeiten, wenn es dort – ich kenne mich nicht so aus – leichte Tätigkeiten gibt? Naja, das kann das BSG ja dann entscheiden, wenn es soweit ist.

  • brotkrumenspur

    Nikotin ist keine Droge... so, so. Ich hätte mich darauf einiges können, dass Niktion zumindest eine dämliche Droge ist, wenn man mal den Effekt betrachtet.

  • Micha

    In meiner aktiven Zeit als Raucher habe ich so argumentiert: Ein wesentliches Merkmal einer Droge ist, dass die Dosis mit der Zeit ansteigt. Dies ist bei Zigaretten nicht der Fall, daher sind sie keine Droge. Klingt doch logisch, oder? ;-)

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