Die GEMA muß nicht zahlen

Ich hatte im Zusammenhang mit der Petition zur GEMA-Reform die Musikerin Barbara Clear erwähnt, die die GEMA aufgrund des undurchsichtigen Vergütungsmodells verklagt hatte. Barbara Clear hatte in den Jahren 2004 bis 2007 für ihre Konzerte 65.000 € an die GEMA gezahlt und rund 5.000 € zurückbekommen, obwohl sie hauptsächlich Eigenkompositionen spielt. Und auch diese 5 Riesen waren nur der grenzenlosen Großzügigkeit der GEMA zu verdanken, denn:

„Ein etwaiger Zahlungsanspruch ergibt sich nicht aus den zwischen den Parteien geschlossenen Berechtigungsvertrag“

sagt das Gericht, das die Klage abwies. Nochmal: Barbara Clear veranstaltet eigenen Konzerte, singt eigene Lieder, zahlt dafür 65.000 € und bekommt davon 5.000€ zurück. Ich hoffe mal, dass die Konzerte wenigstens gut besucht waren und der eine oder andere Tonträger verkauft wurde, denn sonst sähe es im Clear’schen Kühlschrank sehr übersichlich aus.

Apropos: Um gegen das Urteil in Berufung zu gehen, braucht Barbara Clear tatsächlich finanzielle Unterstützung und bittet daher um eine kleine Spende per Snailmail:

Barbara Clear
Hofer Strasse 3b
94113 Tiefenbach

Siehe auch Karans Ansichten zum Thema.

Leave a comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.