Finger weg von Art. 13 GG


Foto: Chaos Computer Club

Neues vom Bundestrojaner: Bundesinnenminister Schäuble möchte den Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) des Grundgesetzes dahingehend erweitern, dass der heimliche Zugriff auf Computer „auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage“ gestellt wird. Das ist ja wohl der größte Eingriff auf die Privatsphäre seit Bestehen der Bundesrepublik. Die akustische Wohnraumüberwachung, für die der Artikel schon mal geändert wurde, ist die eine Sache und schon schlimm genug, aber gezielt die Festplatten zu durchsuchen kommt ja schon einer heimlich durchgeführten physischen Wohnungsdurchsuchung gleich. Damit kann Schäuble bei seinen Kollegen auf internationalem Parkett natürlich glänzen: „In Germany, we homely throughsearch the partyplates of our burgers.“ Well done, Wulfgäng!

Ich hoffe sehr, dass dieses Vorhaben scheitern wird, immerhin ist die Opposition selbstverständlich dagegen, der CCC sowieso und hoffentlich auch breite Teile der Bevölkerung.

Via Netzeitung.

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