Schächten ist wie Weihnachtsbaum aufstellen

Metzgermeister Rüstem Altinküpe ist verwirrt: Mal darf er schächten, dann wieder nicht. (Chronik: Kampf ums Schächten) Dabei will er doch nur sein religiösen Traditionen als Moslem pflegen:

„Das wäre, wie wenn Ihnen verboten wird, den Weihnachtsbaum aufzustellen.“

Das hört sich für mich an wie die Fragen von Fleischessern: „Meinst du dem Salat tut es nicht weh, wenn er gerupft wird?“ (So oder ähnlich schon gehört).

Schächten verstößt seit 2002 gegen das Tierschutzgesetz (§4a TierSchG: „Ein warmblutiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.“) und sollte somit auch nicht in Ausnahmefällen erlaubt sein. Auch nicht aus religiösen Gründen. Zumal das Schlachten mit Betäubung überhaupt nicht gegen den Islam verstößt.

Aber Herr Altinküpe wird weiterhin seine Ausnahmegenehmigungen bekommen, denn:

Relegionsfreiheit ist ein hohes Gut

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