Zensi-Zensa-Zensursula
Aus gegebenem Anlaß, denn heute tritt das Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) in Kraft.
Allerdings soll das Bundeskriminalamt (BKA) auf Erlass des Bundesinnenministeriums (BMI) „bis zu einer Verabschiedung des von der Bundesregierung geplanten neuen Gesetzes (vgl. Meldung vom 9. Februar 2010) keine Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt vornehmen, sondern sich »ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen«.“
Löschen statt sperren – warum nicht gleich so!? Trotzdem müssen wir wachsam bleiben.
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