Auf Wiedersehen, Vorratsdatenspeicherung
War der 02.03.2010 nun ein großer Tag für die Bürgerrechte oder nicht? Nach dem ersten Jubel über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über „meine“ Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS), konnte man auch leisere, kritischere Töne, wie von Thomas Stadler hören, denn das BVerfG hat „nur“ die vorliegende Form der Gesetzgebung für nichtig erklärt, jedoch nicht, dass von deutschem Boden nie wieder eine Vorratsdatenspeicherung ausgehen dürfe.
Der Bundesinnenminister möchte nun auch ganz schnell ein neues Gesetz ausarbeiten, denn die Polizei warnt schon vor Sicherheitslücken, doch die Justizministerin – selbst Beschwerdeführerin gegen die VDS – sieht keinen Grund zur Eile. Die Internetwirtschaft hält die Vorgaben gar für nicht umsetzbar. Jede Lobbygruppe hat eben ihre eigene Sichtweise.
Am Treffendsten hat es wohl die Süddeutsche zusammengefaßt (Zitat via Burks‘ Blog):
„Der Jubel der Beschwerdeführer ist berechtigt, muss aber doch im Hinblick auf die mittel- und langfristigen Folgen im Hals stecken bleiben. Die Beschwerdeführer haben gewonnen, aber nicht gesiegt: Zum ersten Mal wird vom Karlsruher Gericht die Speicherung von Daten auf Vorrat zu noch unbestimmten Zwecken für zulässig erklärt, ohne dass es einen konkreten Anlass oder gar einen Verdacht geben muss. (…) Die Richter riskieren den Konflikt mit der EU und dem Europäischen Gerichtshof nicht. Sie warnen und drohen: Bis hierher und nicht weiter. Das reicht nicht mehr.“
Insofern muß es nicht „Tschüß, Vorratsdatenspeicherung“ heißen, sondern „Auf Wiedersehen…“. Wir werden dich auch gebührend in Empfang nehmen. 😉
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